Marquart Consulting GmbH, Bahnhofstraße 28, 66111 Saarbrücken, HRB 107254 (Amtsgericht Saarbrücken), vertreten durch den Geschäftsführer Jerome Marquart
1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Marquart Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Marquart Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Marquart Consulting GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Marquart Consulting GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Marquart Consulting GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und an Kaufleute (HGB).
2 Leistungen
(1) Marquart Consulting GmbH erbringt individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen des Onlinemarketings und Mitarbeitergewinnung / Recruiting. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Marquart Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs, insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Marquart Consulting GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Marquart Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Marquart Consulting GmbH unberührt.
(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc) ausschließlich selbst verantwortlich.
(4) Marquart Consulting GmbH weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook oder Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Marquart Consulting GmbH nicht verantwortlich.
(5) In Bezug auf die von Marquart Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Marquart Consulting GmbH in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(6) Marquart Consulting GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(7) Die vereinbarte Vergütung von Marquart Consulting GmbH in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.
(8) Marquart Consulting GmbH garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.
(9) Sofern Marquart Consulting GmbH im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
3 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von Marquart Consulting GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Marquart Consulting GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Marquart Consulting GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Marquart Consulting GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Marquart Consulting GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.
(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Marquart Consulting GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Marquart Consulting GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Marquart Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Marquart Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Es wird das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vereinbart. Marquart Consulting GmbH ist berechtigt den Lastschrifteinzug auch durch dritte Zahlungsabwickler (zB GoCardless) vorzunehmen.
(3) Die Vergütung der Dienste von Marquart Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Marquart Consulting GmbH ist anders lautend.
(4)Eine Marquart Consulting GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(5) Sofern mit Marquart Consulting GmbH als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Marquart Consulting GmbH auf erstes Anfordern ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(6) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Marquart Consulting GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
5 Kündigung, Laufzeit
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert es sich zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine einmalig entrichtete Einrichtungs-/Setupgebühr wird im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.
(2) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.
6 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Marquart Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Marquart Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Marquart Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Marquart Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Marquart Consulting GmbH in Verzug, ist Marquart Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Marquart Consulting GmbH ist dann berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
7 Erfüllung
(1) Marquart Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Marquart Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist Marquart Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Marquart Consulting GmbH unberührt.
8 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Marquart Consulting GmbH erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Marquart Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende und fällige Vergütung jeweils vollständig entrichtet hat.
(3) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
(4) Marquart Consulting GmbH ist berechtigt mit dem Firmen- oder Unternehmensnamen des Kunden und mit dessen Logo im Internet und den sozialen Medien in üblichem Umfang zu werben. Diese Berechtigung besteht ohne Beschränkungen über die Beendigung des Hauptvertrags hinaus fort.
10 Haftung
(1) Marquart Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Marquart Consulting GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Marquart Consulting GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass Marquart Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Marquart Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
(4) Der Kunde ist für die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO und des BDSG selbst verantwortlich. Sofern Marquart Consulting GmbH im Rahmen der Zusammenarbeit von Vertragspartnern des Kunden wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße in Anspruch genommen werden sollte, stellt der Kunde Marquart Consulting GmbH davon vollumfänglich und auf erstes Anfordern frei.
11 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. Marquart Consulting GmbH gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn Marquart Consulting GmbH und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Marquart Consulting GmbH maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Marquart Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Marquart Consulting GmbH.
AGB Stand: 21.03.2022 © Vervielfältigung verboten